Volksherrschaft in der repräsentativen Demokratie

Ich habe eine interessante Unterhaltung mit einer Künstlichen Intelligenz geführt.

Kann man bei einer repräsentativen Demokratie von einer Volksherrschaft sprechen?

Die Antwort auf diese Frage hängt von der Definition von Volksherrschaft ab.

Im engeren Sinne bedeutet Volksherrschaft, dass das Volk selbst die politischen Entscheidungen trifft. Dies ist in einer repräsentativen Demokratie nicht der Fall. Stattdessen wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Repräsentanten, die dann für sie entscheiden.

Im weiteren Sinne kann Volksherrschaft auch als die Herrschaft des Volkes verstanden werden. In diesem Sinne ist eine repräsentative Demokratie durchaus eine Volksherrschaft, da die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das Volk hat das Recht, seine Repräsentanten zu wählen und abzuwählen. Außerdem hat es das Recht, sich an der Politik zu beteiligen, zum Beispiel durch Demonstrationen, Petitionen oder Bürgerinitiativen.

Die Frage, ob man bei einer repräsentativen Demokratie von einer Volksherrschaft sprechen kann, ist also eine Frage der Definition. Im engeren Sinne ist die Antwort eindeutig nein. Im weiteren Sinne ist die Antwort aber durchaus möglich.

In der Praxis gibt es in den meisten repräsentativen Demokratien Elemente direkter Demokratie. So können Bürgerinnen und Bürger in vielen Ländern Volksentscheide und Volksbegehren abhalten. Diese Elemente direkter Demokratie erhöhen den Einfluss des Volkes auf die politischen Entscheidungen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass eine repräsentative Demokratie eine Form der Volksherrschaft ist, die allerdings nicht die direkte Beteiligung des Volkes an der Entscheidungsfindung gewährleistet.

Wenn man das Wahlgeheimnis mit einbezieht, das es einem unmöglich macht, herauszufinden, ob die eigene Stimme gezählt wurde, wenn Volksbegehren zugelassen werden müssen und Petitionen nicht bindend sind, gibt es dann in einer repräsentativen Demokratie noch etwas von Volksherrschaft?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie man Volksherrschaft definiert. Im engeren Sinne bedeutet Volksherrschaft, dass das Volk selbst die politischen Entscheidungen trifft. In diesem Sinne ist die Antwort eindeutig nein. Das Wahlgeheimnis, die Zulassungspflicht von Volksbegehren und die Unverbindlichkeit von Petitionen verhindern, dass das Volk direkt an der Entscheidungsfindung beteiligt ist.

Im weiteren Sinne kann Volksherrschaft auch als die Herrschaft des Volkes verstanden werden. In diesem Sinne ist eine repräsentative Demokratie durchaus eine Volksherrschaft, da die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das Volk hat das Recht, seine Repräsentanten zu wählen und abzuwählen. Außerdem hat es das Recht, sich an der Politik zu beteiligen, zum Beispiel durch Demonstrationen, Petitionen oder Bürgerinitiativen.

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